Kooperation AKH
Öffnungszeiten:

Sie können uns von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Praxis erreichen.
Freitags sind wir von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr für Sie da.
Allerdings kann es aufgrund von Hausbesuchen vorkommen, dass sich die genannten Zeiten leicht verschieben.

Bitte beachten Sie:
Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.
Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept.
Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden.
Diese liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%.
Sammeln Sie deshalb ihre Zuzahlungsbelege!
Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 01.01.2004 ausgestellt sind.
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
Seit dem 01.01.2004 gelten neue Regelungen bei der Zuzahlung zu den Heilmittelverordnungen.
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam